Haßleben, 08.01.21
Notfallbetreuung ab 11.01.21
Liebe Eltern,
bitte beachten Sie, dass Sie für die Notbetreuung ab 11.01.21 unbedingt den aktuellen Vordruck vom 5.01.21 des Antrages mit Arbeitgeberbestätigung benutzen.
Da diese Phase einen neuen Sachverhalt mit neuen Verschärfungen darstellt, müssen Sie den Bedarf auch neu beantragen.
Als zusätzliche Voraussetzung für eine Notbetreuung gilt eine glaubhafte Darlegung, dass andere Personenberechtigte die Betreuung nicht absichern können.
Dazu können Sie sich auf der Schulhomepage einen entsprechenden Vordruck herunterladen. Gern senden wir Ihnen dies als Mail zu.
Sie können diese Bestätigung auch eigens verfassen, um die Gründe aufzuführen.
Ich möchte Sie nochmals erinnern, die genauen Bedarfszeiten rechtzeitig zu übermitteln, um entsprechend Personal und Räume organisieren zu können. Dies kann formlos erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
G. Blume
Schulleiterin